Der Klassenelternbeirat, bestehend aus einem Vorsitzenden und Vertreter, lädt mind. 1x im Schulhalbjahr in Absprache mit der(m) Klassenlehrerin die Eltern zur Elternversammlung ein. Bei Bedarf kann dies auch häufiger geschehen. An Elternversammlungen sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtert werden. Tagespunkte können auch von den Eltern eingereicht werden. Ein Elternabend ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Eltern, die Schulleitung, oder die/der Vorsitzende des SEB es verlangt (unter Angabe der zu beratenden Gegenstände). Die Einladung zum Elternabend soll spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung vorliegen. Die Nutzung von e-Mail Verteilern hat sich als sinnvoll erwiesen, aber auch an Eltern ohne Internetnutzung ist zu denken. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sollte an allen Elternversammlungen teilnehmen. Der Klassenelternbeirat leitet die Versammlung, erteilt das Wort und stellt das Ende fest. Anwesenheitslisten und Kurzprotokolle haben sich bewährt. Der Klassenelternbeirat führt regelmäßige Gespräche mit der Klassenleitung und vertritt die Klassenelternschaft im Schulelternbeirat.
Der Schulelternbeirat wird von der oder dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen (s. Jahresterminplan aller Schulelternbeiratssitzungen). Wichtig ist es, erhaltene Informationen aus den Schulelternbeiratssitzungen an die eigene Elternschaft weiter zu leiten. Rechtliche Grundlagen: Hessisches Schulgesetz (HSchG) Informationsrechte der Eltern und Schüler HSchG §72 Wahl des Elternbeirats HSchG §102
Der Kreiselternbeirat ist der Vertretung aller Schulen und Schulformen im Landkreis Darmstadt Dieburg. Hier werden schulpolitische Themen, zumeist gegenüber dem Schuldezernat im Landkreis oder dem Schulamt in Darmstadt vertreten. Jede Schulform wählt einen Vertreter.
Der Landeselternbeirat ist die Vertretung aller Kreiselternbeiräte im Land Hessen. Die Mitglieder setzen sich aus allen Schulformen zusammen und vertreten die Eltern gegenüber dem Kultusministerium.