Elternbeiratswahl

Hier findet ihr die Regeln für eine erfolgreiche Wahl

Einladung:

Muss min. 10 Tage vor der Wahl bei den Wahlberechtigten sein, Email genügt

  • Muss eine Tagesordnung enthalten bei der die Wahl Tagesordnungspunkt ist
  • Verantwortlich für die fristgerechte Einladung ist der Elternbeirat → sein Vertreter → die Klassenlehrkraft → Schulleitung oder SEB Vorsitz
  • Gewählt werden muss immer wenn:
    • die Legislaturperiode nach 2 Jahren abgelaufen ist
    • einer der Vertreter sein Amt niedergelegt hat
    • ein Vertreter kein Kinder mehr an der Schule hat
    • ein Vertreter kein Erziehungsberechtigter mehr ist
    • die Klasse durch Teilung oder  Zusammenlegung verändert wurde

Die folgende Schritt für Schritt Anleitung kann genau so abgearbeitet werden, ggf. hilft es bereits abgearbeitete Punkte auszustreichen.

Für den Einladenden (Lehrkraft oder Klassenelternbeirat)

  • Den Tagesordnungspunkt eröffnen mit der Bekanntgabe das nun der Klassenelternbeirat gewählt wird
  • Die Wahl wird von einem Wahlleiter und einem Schriftführer geleitet.
  • Beide sind Wahlberechtigt (dürfen wählen) dürfen aber keine Kandidaten sein (könne nicht gewählt werden).
  • Sobald diese zwei Personen ermittelt sind, übergibt den weiteren Prozess an den Wahlleiter
  • Eine Namensliste der Eltern für den später gewählten Vertreter herumgeben und ausfüllen lassen.
  • Es ist sinnvoll jetzt das Wählerverzeichnis ausfüllen zu lassen. Für jedes Kind in der Klasse kann ein gesetzlicher Vertreter auf die Wahlliste. Es ist sinnvoll Geschwisterkinder in mehrere Zeilen zu notieren. Die späteren Kandidaten müssen auf dem Wählerverzeichnis stehen, sonst sind sich nicht wählbar.

Für Wahlleiter

Begrüßen, sich vorstellen und nochmal ansagen was jetzt gewählt wird. Es muss ein Klassenelternbeirat und ein Vertreter gewählt werden!

  • Der Klassenelternbeirat vertritt die Interessen der Eltern in der Klassen gegen über der Klassenleitung
  • Der Klassenelternbeirat wird für zwei Jahre gewählt. Die Periode endet mit einer Neuwahl (auch nach den zwei Jahren) in der übernächsten Klassenstufe oder durch Rücktritt.
  • Er ist Mitglied im Schulelternbeirat
  • Er lädt pro Halbjahr zu einem Elternabend ein und leitet diesen Elternabend
  • Er ist Ansprechpartner für Fragen und Anregungen der Eltern, kann diese aber mit der Klassenlehrkraft und dem SEB besprechen.

Dazu benötigen wir Kandidierten, die sich für das Amt bewerben. Kandidaten können auch von anderen vorgeschlagen werden.

Ablauf der Wahl

  1. Die Kandidaten werden mit Namen an die Tafel geschrieben, getrennt falls sich Bewerber nur als Elternbeirat oder nur als Vertreter bewerben wollen. Es wäre gut mindestens zwei Bewerber zu haben, da zwei Ämter besetzt werden müssen.
  2. Wenn alle Kandidaten genannt sind, so sollte sich jeder Kandidat kurz selbst vorstellen.
  3. Es muss geheim gewählt werden, das ist bei Personenwahl Vorschrift
  4. Es darf keine Blockabstimmung geben, d.h. es muss zwei Wahlgänge geben. Beide Ämter in einem Wahlgang zu wählen ist laut Schulgesetz nicht erlaubt.
  5. Das Wählerverzeichnis sollte wenn es gut läuft ausgefüllt sein. Ab jetzt beginnt der Wahlgang
  6. Der Wahlleiter erklärt die Wahl. Für jedes Kind der Klasse kann eine Stimme abgegeben werden. Daher bekommen die Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) Wahlzettel in der Anzahl der Kindern der Klasse.
  7. Der Wahlleiter sagt an, wie eine gültige Stimme abgegeben wird. Also beispielsweise: Gültig ist, wenn der volle Name wie an der Tafel auf dem Zettel steht. Man kann variieren wenn es nur einen Kandidaten gibt auf Ja/Nein/Enthaltung zu reduzieren. Der Wählerwille muss auf jeden Fall klar erkennbar sein. Eine Stimmenthaltung muss durch „Enthaltung“ gekennzeichnet sein.
  8. Der Schriftführer oder Wahlleiter sammelt die Wahlzettel ein, am besten in einer Schale, um durch Mischung keinen Rückschluss auf den Wählenden zu erhalten.
  9. Wahlleiter und Schriftführer zählen die Anzahl der Wahlzettel. Entspricht die Anzahl der Zettel der Anzahl an Einträgen im Wählerverzeichnis, kann mit der Auszählung begonnen werden. Ist die Zahl der Zettel kleiner als die Anzahl der Wahlberechtigten kann man fragen, ob ein Zettel nicht abgegeben wurde, ansonsten kann die Auszählung beginnen. Ist die Zahl der Zettel größer als die Anzahl an Wahlberechtigten, so sind die Stimmzettel zu vernichten und der Vorgang zu wiederholen. (Tipp: Bitte den Eintrag von Geschwisterkinder auf dem Wählerverzeichnis kontrollieren, eventuell ist hier falsch gezählt worden.)
  10. Die Wahlzettel werden ausgezählt, der Wahlleiter liest die Stimmangabe auf dem Zettel vor und der Schriftführer markiert das Ergebnis mittels  Strichliste an der Tafel.
    – Ist der Wählerwille klar erkennbar ist die Stimme gültig, ansonsten ungültig.
    – Sind zu viele Namen oder nichts oder Unsinn auf dem Zettel ist die Stimme ungültig.
    – Eine Stimmenthaltung muss durch „Enthaltung“ gekennzeichnet sein.
  11. Sind die Stimmen ausgezählt hat der Kandidat mit den meisten Stimmen gewonnen.
  12. Bei Stimmengleichheit muss eine erneute Wahl stattfinden. Falls einer der betreffenden Kandidaten auf sein Amt verzichtet, kann vom erneuten Wahlgang abgesehen werden. Der Wahlgang ist für jede Stichwahl und weitere Wahl gleich und kann somit wiederholt werden. Das Wählerverzeichnis bleibt für alle Wahlgänge gleich, es sei denn ein Wahlberechtigter verlässt die Sitzung. Diese Person ist im Wählerverzeichnis zu streichen.

Für Schriftführer

  • Ausfüllen des beiliegenden Vordruckes zum Protokoll der Wahlausschuss
  • Überwachen des Wahlvorganges auf Vollständigkeit und Korrektheit.
  • Unterstützen des Wahlleiters.
  • Strichliste an der Tafel während der Auszählung der Stimmen führen
  • Das endgültige Wahlergebnis laut vorlesen:
    “Die meisten Stimmen hat….. bekommen und ist damit zum….. gewählt worden.”
  • Frage an die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Bei „Ja“ ist die Wahl vorbei, bei „Nein“ wird die Wahl ohne diesen Kandidaten wiederholt.
  • Protokoll beenden und Unterschriften nicht vergessen.

Für gewählte Vertreter

  • Es wäre sinnvoll sich bei den Wählern für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.
  • Es empfiehlt sich die eigenen Kontaktdaten an der Tafel zu veröffentlichen, damit die Lehrkraft und die Eltern Ihren Vertreter erreichen können.
  • Noch in der Wahlsitzung das Kontaktformular ausfüllen und über die Lehrkraft oder direkt an das übergeordnete Gremium (Schulelternbeirat) weiterzuleiten.
  • Die Wahlunterlagen, Protokoll, Wahlzettel, Wählerverzeichnis für die Legislaturperiode aufbewahren.
  • Die Eltern fragen, ob Sie einverstanden sind, das die Namensliste in der Klasse verteilt wird.
  • Aus der Namensliste eine digitale Namensliste erstellen und ggf. allen Eltern zusenden.
  • Aus den Email Adressen zwingend einen Email–verteiler erstellen, damit Informationen aus der Schule schnell und unkompliziert verteilt werden können. Hinweis: SOZIALE MEDIEN sind als Verteilung nicht erlaubt! Nur Emails sind offiziell als Kommunikationsmedium zugelassen. Ob soziale Medien in der Klasse zusätzlich genutzt werden, bleibt der Klasse überlassen. Aber Mail ist Pflicht!