Schulordnung der ADS ab September 2014
Vorwort
An der Albrecht-Dürer-Schule ist ein freundlicher und höflicher Umgang miteinander die Grundlage für unsere Arbeit. Wir achten und respektieren alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft sowie die Eltern und Gäste. Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig und übernehmen Verantwortung füreinander.
Unsere Schulordnung soll ein friedliches Miteinander ermöglichen!? ?Es gelten folgende übergeordnete Grundsätze:
- Niemand darf andere körperlich oder seelisch verletzen.
- Meinungsverschiedenheiten werden ausschließlich mit friedlichen Mitteln ausgetragen.
- Mit dem Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern und dem der Schule wird sorgsam umgegangen.
- Für die Sauberkeit in der Schule und auf dem Schulgelände ist jeder mitverantwortlich.
- Die Schule ist zum Lernen und Arbeiten da. Jeder verhält sich so, dass er den anderen nicht dabei stört oder beeinträchtigt.
- Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht auf Unterstützung durch die Klassensprecherinnen und Klassensprecher, die Lehrkräfte, die SV, die Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer oder die Schulleitung.
Zur Erleichterung unseres Zusammenlebens brauchen wir folgende allgemeine Regeln:
- Jeder erscheint pünktlich zum Unterricht.
- Die Anordnungen der aufsichtführenden Personen müssen befolgt werden.
- Schülerinnen und Schüler bis Klasse 9 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit, besonders auch in den Pausen, nicht verlassen.
- Als Aufenthaltsbereich während der Umbauphase stehen außerhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung: Mensa, Hof Nord-West und Hof-Süd.
- Die Mittagspause ist gesondert geregelt.
- Spiele, die andere gefährden können, sind im gesamten Schulbereich verboten.
- Das Rauchen ist gesetzlich verboten.
Auf dem Schulgelände ist die Nutzung von elektronischen Geräten untersagt. Dazu zählen Handys und weitere internetfähige Geräte (u.a. internettaugliche Uhren, Brillen, Smartphones, Tablets) sowie MP3-Player und Spielekonsolen. Die Geräte müssen vor dem Betreten des Schulgeländes oder zu Beginn von sonstigen Schulveranstaltungen (Ausflügen, Wandertagen, Vorlesungen, Betriebsbesichtigungen, u.ä.) in den Schultaschen verwahrt und ausgeschaltet werden. Im Idealfall verbleiben die Geräte aus Sicht der Schule zu Hause.
Fahrzeuge aller Art dürfen auf dem Schulgelände nur in Ausnahmefällen benutzt werden.
Schulfremde Personen dürfen sich nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat auf dem Schulgelände aufhalten.
Die Verletzung der Grundsätze und allgemeinen Regeln führt zu Konsequenzen, die in einem angemessenen Verhältnis zur Art der Verletzung stehen müssen.
Der Maßnahmenkatalog muss beachtet werden. Alle weiteren Regeln und Einzelheiten werden in den Klassen erarbeitet und festgelegt. Über die Schulordnung muss jedes neue Mitglied der Schulgemeinde informiert werden. Sie muss von den Mitgliedern der Schulgemeinde immer wieder überarbeitet und ergänzt werden.
Stand: 01. September 2014