Unterrichtsstunden- und Pausenregelung 

1.Stunde 7:45 – 8:45 Uhr  
2. Stunde 8:50 – 9:50 Uhr  
  9:50 – 10:10 Uhr 1. große Pause
3. Stunde 10:10 – 11:10 Uhr  
4. Stunde 11:15 – 12:15 Uhr  
  12:15 – 12:30 Uhr 2. große Pause
5. Stunde 12:30 – 13:30 Uhr  

Ab der 6. Stunde sind die Unterrichtsstunden und Pausenzeiten individuell bis 18:00 Uhr

60 Minuten = 1 Unterrichtsstunde

Hat eine Klasse der Sekundarstufe 1 sechs Stunden Unterricht, so wird eine 30-minütige Pause festgelegt. Die Festlegung erfolgt entweder durch die SL bzw. durch die Fach- bzw. Klassenlehrer.
 
In den Klassenstufen 5 und 6 wird die halbstündige Pause an den langen Tagen in die Kl-Stunde und die anschließenden Stunde WUMMM  integriert.
 
In den Klassen 7 – 9 richtet sich die Pausenregelung danach,  wie die betroffene/n Kollegen/innen anschließend noch Unterricht haben. Die von der SL vorgeschlagene Regelung wird dem Kollegium per Aushang bzw. im Intranet jeweils verbindlich für das aktuelle Schuljahr bekanntgegeben.
 
Nicht eingehalten werden kann diese Regelung für den Sportunterricht der Klassen 9a – e, da die Sporthalle der ADS nur bis 15 Uhr zur Verfügung steht.
 
Die Grundlage dieser Regelung  ist die Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 05. September 2011
 
3) Die Gesamtdauer der Pausen am Vormittag soll in der Regel nicht weniger als 45 Minuten betragen. Bei Nachmittagsunterricht ist eine angemessene Mittagspause zu gewähren. Sie darf die Dauer von 30 Minuten nicht unterschreiten und dauert in der Regel 45 Minuten. Die Mittagspause soll vor 14:00 Uhr liegen. Über die nähere Ausgestaltung beschließt die Gesamtkonferenz im Benehmen mit der Schulkonferenz (entsprechender Beschluss liegt vor!) Bestimmungen über ganztägig arbeitende Schulen bleiben unberührt.
 
Dr. Lissinna