Schülerinnen und Schüler können auf formlosen Antrag der Eltern (oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler) in besonders begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht beurlaubt werden. Urlaubsanträge bis zu zwei Tagen können die jeweiligen Klassenleitungen genehmigen, sofern sie nicht in Verbindung mit den Ferien stehen.
Eine Beurlaubung in Verbindung mit den Ferien muss grundsätzlich spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn bei der Schulleitung beantragt werden.Schreiben Sie in diesem Fall bitte eine E-Mail an: team.sekretariat@duerer.schule