Schulordnung der ADS

Vorbemerkungen

Schulordnung und Dürer-Abc sollen ein reibungsloses und konfliktfreies Zusammenarbeiten und Zusammenleben an der Schule gewährleisten. Die darin formulierten Regeln und Vorgaben bilden den formalen Rahmen der Zusammenarbeit an der Schule zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften sowie Angestellten und bedürfen der Beachtung durch alle Mitglieder der Schulgemeinde.

Allgemein

Wo viele Menschen zusammenkommen ist gegenseitige Rücksichtnahme unabdingbar. Dies gilt natürlich auch in der Schule, in Räumen, Fluren und auf dem Schulhof. Damit dies klappt, handelt immer umsichtig und vor allem fair!

Pünktlichkeit

Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte haben Anspruch auf einen reibungslosen und ungestörten organisatorischen Ablauf des Tages. Dazu zählt auch, dass alle pünktlich zum Unterricht erscheinen und der Unterricht pünktlich endet.

 Höflichkeit

Zum normalen Umgang miteinander gehören auch die alltäglichen Umgangsformen. Alle freuen sich über ein angemessenes „Guten Morgen“ oder „Auf Wiedersehen“, ebenso über das häufig vergessene „Danke“ und „Bitte“. Dazu zählt auch die Geduld abzuwarten, bis Mitschüler ausgesprochen haben oder zu warten, bis Gesprächspartner ihr Gespräch beendet haben.

 Pausen

Nutzt die Pausen zum Austausch mit euren Mitschülerinnen und Mitschülern oder mit Lehrer-innen/Lehrern.  Nutzt sie aber auch, um euch im Pausenhof zu bewegen und vom Unterricht zu erholen.

Rücksichtnahme

Das neue Gebäude bietet deutlich mehr Platz. Trotzdem sind alle aufgefordert, das schnelle Laufen und das Lärmen in den Fluren, Treppenhäusern und der Pausenhalle zu unterlassen. Durch ein angepasstes Bewegen im Gebäude werden Unfälle vermieden, die Ruhe im Gebäude ermöglicht allen ein ungestörtes Arbeiten.

 Sauberkeit

Sauberkeit wird von allen an allen Orten der Schule erwartet. Dies gilt sowohl für saubere Toiletten, wie für Schultische und Stühle. Jeder Schüler, jede Schülerin ist für den Zustand des Schulgebäudes und insbesondere der Toiletten verantwortlich!

Achtet deshalb gemeinsam auf Sauberkeit in allen Räumen und sprecht Mitschülerinnen und Mitschüler an, die sich unangemessen verhalten. Entsorgt euren Müll in den Klassenräumen in die entsprechenden Mülleimer (grau, blau, gelb). Das Entsorgen von Müll gilt gleichermaßen für die Mensa und den Pausenhof. Auch dort befinden sich Mülleimer.

Um Müll zu vermeiden sollte keine Einwegverpackung von zu Hause oder dem Supermarkt mit in die Schule gebracht werden. Verwendet wiederauffüllbare Flaschen und Mehrwegverpackungen, wie z.B. Frühstücksdosen.

Fahrradabstellplätze

Fahrräder dürfen grundsätzlich nur auf der Nordseite innerhalb des Geländes (Klein-Gerauer-Weg) und auf den vorgesehenen Abstellflächen abgestellt werden. Fahrräder sind dort abzuschließen. Außerhalb des Geländes abgestellte Fahrräder unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Das Befahren des Schulhofes ist mit allen Fahrzeugen (Fahrräder, Roller, …) verboten, zum Schulhof gehört auch der Bereich vor dem Haupteingang zwischen Pollern und der Fassade des Gebäudes sowie die Zufahrt im Klein-Gerauer-Weg und die Parkplätze vor der alten Mensa.

 Autos

Alle Autofahrerinnen und Autofahrer müssen die zugewiesenen Parkplätze nutzen und ihre Fahrweise dem turbulenten Schulbeginn und Schulende anpassen. Reduziert die Geschwindigkeit im Bereich der Schule deutlich!

Schulordnung

Die Schulordnung resultiert aus den Erfahrungen, die notwendig sind, um einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu gewährleisten. Alle Schülerinnen und Schülerinnen sowie Lehrerinnen und Lehrer verpflichten sich die Regeln zu akzeptieren.

 Klassenräume

Achtet auf einen sauberen Klassenraum. Papierschnipsel, alte Stifte, Müll, Flaschen, … gehören in den Mülleimer. Organisiert zuverlässig mit euren Klassenlehrkräften das Entsorgen des Mülls in die großen Mülltonnen. Beachtet dabei, wie beim Sammeln des Mülls, die Mülltrennung nach Papier, Verpackung und Restmüll. Beim Verlassen der Räume Sauberkeit prüfen, Stühle hoch, Fenster zu und Licht aus.


Schulordnung der Albrecht-Dürer-Schule

Vorwort                             

An der Albrecht-Dürer-Schule ist ein freundlicher und höflicher Umgang miteinander die Grundlage für unsere Arbeit. Wir achten und respektieren alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft sowie die Eltern und Gäste.  Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig und übernehmen Verantwortung füreinander.

Unsere Schulordnung soll ein friedliches Miteinander ermöglichen!
 Es gelten folgende übergeordnete Grundsätze:

  • Niemand darf andere körperlich oder seelisch verletzen.
  • Meinungsverschiedenheiten werden ausschließlich mit friedlichen Mitteln ausgetragen.
  • Mit dem Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern und dem der Schule wird sorgsam umgegangen.
  • Für die Sauberkeit in der Schule und auf dem Schulgelände ist jeder mitverantwortlich.
  • Die Schule ist zum Lernen und Arbeiten da. Jeder verhält sich so, dass er den anderen nicht dabei stört oder beeinträchtigt.
  • Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht auf Unterstützung durch die Klassensprecherinnen und Klassensprecher, die Lehrkräfte, die SV, die Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer oder die Schulleitung.

 Zur Erleichterung unseres Zusammenlebens brauchen wir folgende allgemeine Regeln:

  1. Jeder erscheint pünktlich zum Unterricht.
  2. Die Anordnungen der aufsichtführenden Personen müssen befolgt werden.
  3. Schülerinnen und Schüler bis Klasse 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit,  besonders auch in den Pausen, nicht verlassen.
  4. Als Aufenthaltsbereich stehen außerhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung: Hof Nord vor dem Haupteingang (ohne Fahrradparker im Bereich Naturwissenschaften), Hof West vor der Mobiskul, Weg vom Nord- zum Südhof entlang der Sporthalle, Hof-Süd zwischen Sporthalle und K-Bau, Innenhof zum K-Bau.
  5. Spiele, die andere gefährden können, sind im gesamten Schulbereich verboten.
  6. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände gesetzlich verboten. Zum Schulgelände gehört ebnefalls  der komplette Eingangsbereich vor dem Haupteingang, der Eingangsbereich samt Parkplatz auf der Rückseite der alten Mensa, der Bereich vor den Sporthallen sowie die Zufahrt zum Schulgelände im Klein-Gerauer-Weg.
  7. Auf dem Schulgelände ist die Nutzung von elektronischen Geräten untersagt. Dazu zählen Handys und weitere internetfähige Geräte (u.a. internettaugliche Uhren, Brillen, Smartphones, Tablets) sowie MP3-Player und Spielekonsolen. Die Geräte müssen vor dem Betreten des Schulgeländes oder zu Beginn von sonstigen Schulveranstaltungen (Ausflügen, Wandertagen, Vorlesungen, Betriebsbesichtigungen, u.ä.) in den Schultaschen verwahrt und ausgeschaltet werden. Im Idealfall verbleiben die Geräte aus Sicht der Schule zu Hause.
  8. Fahrzeuge aller Art dürfen auf dem Schulgelände nur in Ausnahmefällen benutzt werden.
  9. Schulfremde Personen dürfen sich nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat auf dem Schulgelände aufhalten.

Die Verletzung der Grundsätze und allgemeinen Regeln führt zu Konsequenzen, die in einem angemessenen Verhältnis zur Art der Verletzung stehen müssen.
Der Maßnahmenkatalog muss beachtet werden. Alle weiteren Regeln und Einzelheiten werden in den Klassen erarbeitet und festgelegt. Über die Schulordnung muss jedes neue Mitglied der Schulgemeinde informiert werden. Sie muss von den Mitgliedern der Schulgemeinde immer wieder überarbeitet und ergänzt werden.