Start nach den Herbstferien!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wenige Tage vor Ende der Herbstferien möchte ich noch einmal auf das Schreiben des Ministers kurz vor den Ferien erinnern. Ich bitte alle diese Mail aufmerksam zu lesen.

Mit dem Start am Montag beginnen zwei sogenannte Präventionswochen, d.h.

  • Pflicht zum Tagen einer medizinischen Maske im Unterrricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen auch am Sitzplatz.
  • Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, werden dreimal in der Woche getestet (Montag, Mittwoch und Freitag). Bitte unbedingt das Testheft mitbringen!
  • keine Testpflicht für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage des Nachweises.

In Anlehung an das Schreiben des Ministers möchte ich auf die Impfmöglickeit für Kinder ab 12 Jahren hinweisen. Bitte besprechen Sie bzw. besprecht das Thema innerhalb Ihrer bzw. eurer Familie. Beratung ist bei Kinder- und Jugendärzten möglich. 

Um von Beginn des Unterrichts an einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitte ich alle Schülerinnen und Schüler folgende Regelungen zu beachten:

  • Das Betreten der oberern Etagen des Hauptgebäudes ist erst mit dem Gong ab 7.40 Uhr möglich. Ab Montag ist bis 7.40 Uhr nur der Haupteingang des Gebäudes geöffnet.
  • Erne-Gebäude und K-Bau dürfen weiterin nur mit einer Lehrkraft betreten werden.

Bitte schützen Sie bzw. schützt ihr Mitschülerinnen und Mitschüler, deren Familien und Lehrkräfte durch Beachtung der Quarantäneregeln bei Rückkehr aus einem Urlaubsland, das Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ist. Hinweise welche Länder betroffen sind und welche Regelungen gelten befinden sich auf den folgenden Seiten: 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html;jsessionid=481F726B648623BEF251EB7765A1B00D.internet082?nn=2386228 

RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI

Die Einstufung als Risikogebiet (Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet) erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Die Einreiseverordnung mit möglichen Quarantänezeiten finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Bundesgesundheitsministerium: Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

Die Corona-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 regelt bundesweit einheitlich Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht.

www.bundesgesundheitsministerium.de

Ich wünsche allen einen guten Start am Montag!

Mit freundlichen Grüßen

Knut Hahn

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